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insolventer Schuldner

См. также в других словарях:

  • Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Moratorium — (Anstandsbrief, Indult, Induciae), die Bewilligung, daß ein insolventer Schuldner auf eine bestimmte Zeit nicht von seinen Schuldnern verklagt u. daher gegen ihn namentlich auch nicht das Concursverfahren eingeleitet werden darf. Die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Beneficĭum — (lat.), 1) Wohlthat, Gefälligkeit; 2) Ertheilung eines Amtes u. Beförderung; daher: Beneficiorum liber, Buch im römischen Ärarium, in welches der aus der Provinz zurückkehrende Proconsul, Proprätor etc., die Namen der von ihm zu Ämtern Ernannten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Löschung (Register) — Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Antrag auf… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzordnung — In|sol|vẹnz|ord|nung, die (Rechtsspr.): die ein Insolvenzverfahren regelnden Rechtsvorschriften. * * * Insolvẹnzordnung,   am 1. 1. 1999 in Kraft tretende Rechtsvorschrift vom 5. 10. 1994, die der Reform des bisherigen Konkurs und… …   Universal-Lexikon

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